Statuten

Stiftung Biovision

Name und Sitz

Art. 1 Unter dem Namen «Stiftung Biovision» besteht eine Stiftung mit Sitz in Zürich im Sinne von Art. 80ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Zweck

Art. 2 Die Stiftung fördert die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen. Es werden Projekte im Inland und in Entwicklungsgebieten der Dritten Welt unterstützt, welche die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen unter sozialen Bedingungen fördern und gleichzeitig der Erhaltung der Pflanzen- und Tiervielfalt dienen sowie ökologisches Denken und Handeln fördern und unterstützen.

 

Statuten (PDF, 0.4 MB)

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